Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, für die Position 2.2 in der Satzung „Mehrfamilienhäuser u. sonstige Gebäude mit Wohnungen“ weiterhin 1,5 Stellplätze je Wohnung für Kraftfahrzeuge festzulegen.

Begründung: Auch diese Stellplatzänderung verteuert den Wohnungsbau, wie überhaupt der Staat der größte Preistreiber im Wohnungsbau ist. Daher sollte alles getan werden, um den Wohnungsbau nicht unnötig zu verteuern.

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