Änderung des § 8 Sonstige Ermäßigungen, (1) Geschwisterkinderermäßigung
Nehmen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Betreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Bad Vilbel (Hort, U3, Ü3) in Anspruch, ist für zwei Kinder jeweils eine Betreuungsgebühr in Höhevon 75 % der gebuchten Module zu zahlen. Hierbei wird jeweils das älteste Kind und das jüngste Kind zur Berechnung herangezogen. Für jedes weitere Kind entfällt die Betreuungsgebühr.

Mit diesem Antrag wollten wir erreichen, dass die Umkehrung des Geschwisterrabattes abgemildert wird, indem jedes Kind nur 75 % der Gebühren zahlt. Leider wurde dieses von der CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt.

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